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Säumige Zahler, die spätestens nach der 3. Mahnung immer noch nicht gezahlt haben, müssen auf rechtlichem Wege angegangen werden. Dies geschieht meist in Form von Inkassobüros bzw. Gerichtsvollziehern.
Hierzu haben Sie unter "Körperschaft / Körperschaften" einen entsprechenden Intervall für die Beitreibung hinterlegt.

Mit der Beitreibungsliste können Sie eine Liste der Personen ausgeben, die bereits die dritte Mahnstufe überschritten haben und deshalb an ein Inkassounternehmen weitergeleitet werden sollen.
Nach Aufruf des Menüpunktes erscheint folgende Auswahl:

Nach Eingabe aller benötigten Daten bestätigen Sie mit "OK" und erhalten die Beitreibungsliste.
