Mitglieder einer Innung werden in der Regel in unterschiedliche
Berechnungsgruppen zusammengefasst.
So zahlen Vollmitglieder andere Beiträge als Gastmitglieder etc.
Sie haben die Möglichkeit, 36 verschiedene Berechnungsgruppen (Modi) anzulegen. (Mögliche Namen/Kürzel der Modi: 0-9, A-Z.)
Um die Grundeinstellungen abzudecken und eine gewisse Standardisierung mit anderen Kreishandwerkerschaften / Innungen zu erreichen, wird die Einrichtung folgender Modi empfohlen:
Modus 0 - Nichtmitglied
Modus 1 - Vollmitglied
Modus 2 - Gastmitglied

Selbstverständlich können Sie bis zu 36 Modi pro Körperschaft einrichten.
Im Feld "Beiträge pro Jahr"
können Sie festlegen, wieviele Beitragsrechnungen im Jahr Sie Ihren Mitgliedern
senden wollen.
Es sind bis zu 4 möglich.
Sie können auch eine Jahresrechnung erstellen und diese durch 4 Raten teilen, die zu den in Datum 1-4 eingestellten Daten fällig werden.
Sollten Sie mehr als 4 Raten benötigen, müssen Sie diese Beitragsrechnungen von Hand erstellen. Dies ist jedoch detailliert unter "Gebühr / Manuelle Sollstellung" der Raten erklärt.
Im Nachfolgenden noch zusätzliche Beispiele für Beitragsmodi:




Diese hier angelegten Modi werden später im Adressenwesen unter "Adresse / Adressen" den Kunden zugewiesen.

Dazu dient die Einstellungen bei "Modus 1" der Beitragsberechnung, die Einstellungen bei "Modus 2" der Gebührenberechnung, die in einem späteren Kapitel "Adresse / Adressen / Adressenfelder" behandelt werden.
Eine Einstellung der Beitrags- und Mahntexte, ist für die Arbeit mit dem Programm und die automatische Beitragserstellung äußerst wichtig. Sie können für jeden Modus separate Einstellungen treffen. So bekommen z.B. Gastmitglieder andere Rechnungstexte als Vollmitglieder, was eine gewisse Personalisierung ermöglicht.

Mit den rot markierten Felder, haben Sie die Möglichkeit, die jeweiligen Beitragstexte fett, unterstrichen bzw. fett und unterstrichen ausgeben zu lassen. Mit dem Setzen des Häkchens bei "Text drucken", können Sie die Verwendung der Beitragstexte ein- und ausschalten.
Beim Einstellen des automatischen Mahnwesens ist für die Mahnintervalle folgendes zu beachten:
Beim Erstellen von Rechnungen erhält jede Rechnung ein
sog. Sollstellungsdatum (Rechnungsdatum).
Ausgehend von diesem Datum werden die Mahnintervalle in Wochen angegeben.

Ist die Ursprungsrechnung z.B. vom 01.04.20XX und es ist ein Intervall von 4 Wochen bei der Erinnerung eingestellt, kann - ausgehend vom Rechnungsdatum 01.04.20XX - zum ersten Mal am 29.04.20XX gemahnt werden.
Bei der 1. Mahnung ist im obigen Beispielbild einen Intervall von 2 Wochen eingestellt.
Ausgehend vom Rechnungsdatum 01.04.20XX kann also die 1. Mahnung am 15.04.20XX
verschickt werden.
Des weiteren können Sie ab der 1. Mahnung eine Mahngebühr hinterlegen, die dann automatisch dem Rechnungsbetrag beim Ausdrucken der Mahnung zugerechnet wird. Außerdem können Sie noch einen Einnahmetitel der Buchhaltung zum Verbuchen der Mahngebühr zuordnen.

Die Einstellungen sind wie bei der Registerkarte "Erinnerung / 1.Mahnung" vorzunehmen. Zusätzlich können Sie das Intervall für die Beitreibungsliste einzustellen. Das ist die Liste, die Sie z.B. einem Inkassobüro übergeben können. Im obigen Beispiel sind 6 Wochen, ausgehend vom ursprünglichen Rechnungsdatum, eingestellt. Der Schuldner erscheint gemäß obiger Einstellung erst nach der 3. Mahnung auf dieser Liste.